
Konstant gute Qualität ist unverzichtbare Grundlage für Erfolg und deshalb Kern unserer Unternehmensphilosophie. Jedes Produkt, das unser Haus verlässt, muss die hohen Anforderungen unserer Kunden erfüllen. Damit wir dies erreichen können, achten wir auf eine hochspezialisierte Infrastruktur, moderne Maschinen, kompetentes Personal und durchdachte und dokumentierte Prozesse, welche tagtäglich gelebt werden.
Ausdruck unseres hohen Qualitätsanspruches ist unser bewährtes Qualitätsmanagementsystem, das nach der DIN EN ISO9001:2008 mit Entwicklung an allen Standorten zertifiziert ist. Es dient der Sicherung und kontinuierlichen Verbesserung der Prozesse und Leistungen.
Seine Dokumentation erfolgt durch das QM-Handbuch, die QM- Prozess-, Verfahrens- und Arbeitsanweisungen sowie durch weitere Vorschriften und Normen. Zur Aufrechterhaltung und darüber hinaus zur ständigen Verbesserung ist es auf maximale Flexibilität ausgelegt.
Der Schutz personenbezogener Daten ist der Firma GM-Consult IT GmbH ein wichtiges Anliegen. Deshalb betreiben wir unsere Aktivitäten in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und zur Datensicherheit nach DDV und BDSG.
Aufgabe des Datenschutzes ist es, den einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in unzulässiger Weise in seinem Recht beeinträchtigt wird, selbst über Preisgabe und Verwendung seiner Daten zu bestimmten („Recht auf informationelle Selbstbestimmung“). Einschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig und bedürfen durchwegs einer Rechtsgrundlage.
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist daher nur zulässig, wenn ein Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder anordnet oder soweit der Betroffene eingewilligt oder in Form eines Vertrags zugestimmt hat. Jede andere Verarbeitung ist unzulässig. Bereichsspezifische Rechtsvorschriften (z.B. Sozialgesetzbuch, Straßenverkehrsgesetz, Meldegesetze, Polizeigesetze) können datenschutzrechtliche Sonderregelungen enthalten, die gegenüber den allgemeinen Regelungen der Datenschutzgesetze vorrangig sind.
Die vorliegende Beschreibung regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten in Ausführung der geltenden Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), Regelungen aus den Regularien des DDV, sowie weiterer gesetzlicher und betrieblicher Anforderungen an die Datensicherheit. Als mit geltende Unterlagen sind daher auch alle Verfahrens- und Arbeitsanweisungen in ihrer aktuellen Fassung im Management-System zu beachten.